Die Suche nach Alternativen zum Engelsberger Hof schreitet voran. Die Stadtverwaltung hat nun vier potenzielle Standorte erarbeitet, die das gemeinschaftliche Grillen im Stadtgebiet unter neuen Rahmenbedingungen ermöglichen sollen.
Nach der neuen Grillverordnung ist das Grillen im Engelsberger Hof untersagt; zudem darf im gesamten Stadtgebiet nur noch in explizit ausgewiesenen Zonen gegrillt werden. Um den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin Freizeitaktivitäten im Grünen zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz von Natur und Anwohnenden zu gewährleisten, hat die Verwaltung ein Konzept mit vier Schwerpunkten vorgelegt.
Die Standortvorschläge im Überblick
Die Verwaltung schlägt folgende Standorte zur Diskussion in den Bezirksvertretungen vor:
- Bärenloch (Mitte/Gräfrath): Erweiterung des bestehenden Platzes oberhalb der Hundewiese um zwei Stationen sowie Erhalt der seit Jahren genutzten Fläche nahe der Naturbühne.
- Stiehlsteich (Ohligs): Einrichtung einer klar abgegrenzten Grillfläche auf einer Wiesenfläche.
- Volksgarten (Krahenhöhe): Anlage eines neuen Grillplatzes auf der ehemaligen Boule-Fläche oberhalb des Spiel- und Bolzplatzes.
- Bülowplatz (Südstadt): Einrichtung eines einzelnen Grillplatzes auf dem zentralen Rundling.
Hintergrund: Grillplatz vs. Grillfläche
Um für Klarheit bei der Nutzung zu sorgen, differenziert die Verwaltung strikt zwischen zwei Modellen:
- Der Grillplatz: Ein fest gebauter Grill an einem genau definierten Standort. Hier darf ausschließlich dieser vorhandene Grill genutzt werden.
- Die Grillfläche: Ein abgegrenzter Bereich, in dem das Mitbringen eigener Grills (entsprechend der geltenden Verordnung) ausdrücklich gestattet ist.
„Wir wollen das Grillen im öffentlichen Raum weiterhin ermöglichen – aber geordnet, sicher und an geeigneten Orten. Mit den jetzt vorliegenden Vorschlägen schaffen wir eine gute Grundlage für die politische Beratung direkt im Stadtteil.“
— Daniel Flemm, Oberbürgermeister
Nächste Schritte
Die Vorschläge werden nun in den zuständigen Bezirksvertretungen beraten. Die Mitglieder entscheiden vor Ort, ob eine Grillfläche oder ein fester Grillplatz ausgewiesen werden soll. Im Anschluss folgt die Entscheidung über die Finanzierung im weiteren politischen Prozess.