Die Klingenstadt Solingen legt eine neue Verordnung für das Grillen in öffentlichen Grünanlagen vor. Das Ziel: Ein ausgewogenes Miteinander von Freizeitgestaltung, Naturschutz und öffentlicher Ordnung. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen in den politischen Gremien beraten und soll pünktlich zur Frühjahrssaison 2026 in Kraft treten.
Fokus Engelsberger Hof: Vom Grillplatz zum Picknick-Areal
Im Zentrum der Neuregelung steht die Freizeitanlage Engelsberger Hof. Um die Aufenthaltsqualität nachhaltig zu sichern, plant die Verwaltung hier ein generelles Grillverbot.
Oberbürgermeister Daniel Flemm begründet diesen Schritt wie folgt
„Der Engelsberger Hof ist primär ein Spiel- und Bewegungsraum für Kinder und Familien. Die unmittelbare Nähe zum sensiblen Naturraum der Ohligser Heide macht es zudem erforderlich, das Waldbrandrisiko sowie Belastungen durch Rauch und Müll konsequent zu minimieren. Wir möchten den Park als einen Ort etablieren, an dem Rücksichtnahme und Qualität im Vordergrund stehen.“
Als Alternative zu den bisherigen Grillstationen werden im Engelsberger Hof hochwertige feste Picknick-Plätze geschaffen, um das gemeinschaftliche Erleben im Grünen weiterhin zu ermöglichen.
Eruierung neuer Grillzonen im Stadtgebiet
Die Stadt erkennt den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach Grillmöglichkeiten im Freien ausdrücklich an. Daher prüft die Verwaltung aktuell alternative Flächen im gesamten Stadtgebiet:
- Zuständigkeit: Die Auswahl und Ausweisung der neuen Grillbereiche erfolgt in enger Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksvertretungen.
- Regelwerk: Die neue Verordnung definiert klare Standards für zulässige Uhrzeiten und die technische Beschaffenheit der Grills.
- Sicherheit: Ein striktes Grillverbot greift automatisch ab der Waldbrand-Gefahrenstufe 4.
Kontrolle und Einhaltung
Nach Beschluss durch den Rat wird das Grillen ausschließlich in den explizit gekennzeichneten Zonen gestattet sein. Um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten, wird die Stadt die betroffenen Areale regelmäßig kontrollieren. Verstöße gegen die Verordnung werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet.