Solingen: Verurteilter im Fall des Brandanschlags von 1993 beantragt Wiederaufnahme

Solingen: Verurteilter im Fall des Brandanschlags von 1993 beantragt Wiederaufnahme
Quelle: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mit KI-Unterstützung erstellt

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem rechtsextremen Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç in Solingen gibt es eine neue juristische Entwicklung. Einer der damals wegen fünffachen Mordes verurteilten Männer strebt eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft nach aktuellen Medienberichten einen entsprechenden Antrag. Auch die Bundesanwaltschaft wurde demnach um eine Stellungnahme gebeten.

Der Anschlag vom 29. Mai 1993 zählt bis heute zu den schwersten rassistisch motivierten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. In der Nacht auf den Pfingstsamstag wurde das Wohnhaus der türkeistämmigen Familie Genç an der Unteren Wernerstraße in Solingen in Brand gesetzt. Fünf Frauen und Mädchen verloren ihr Leben: Gürsün İnce im Alter von 27 Jahren, Hatice Genç im Alter von 18 Jahren, Gülüstan Öztürk im Alter von zwölf Jahren, Hülya Genç im Alter von neun Jahren und Saime Genç im Alter von vier Jahren.

Mevlüde und Durmuş Genç verloren durch die Tat zwei Töchter, zwei Enkelinnen und eine Nichte. Weitere Familienmitglieder überlebten den Anschlag, viele von ihnen mit schweren körperlichen und seelischen Verletzungen. Der Brandanschlag erschütterte nicht nur Solingen, sondern löste bundesweit und international Entsetzen aus.

Nach den damaligen Ermittlungen wurden kurz nach der Tat vier junge Männer aus der rechten Szene festgenommen. Sie waren zur Tatzeit zwischen 16 und 23 Jahre alt. Der Prozess begann 1994 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf und dauerte rund eineinhalb Jahre. Im Oktober 1995 wurden die vier Angeklagten wegen fünffachen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. Drei der Verurteilten erhielten die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren, der älteste Angeklagte wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil später. Die Strafen sind inzwischen seit vielen Jahren verbüßt.

Der nun gestellte Wiederaufnahmeantrag stammt von einem der damals minderjährigen Verurteilten. Er hatte bereits während des Prozesses und bei der Urteilsverkündung seine Unschuld beteuert. Seine Verteidigung argumentiert nun, das damalige Urteil habe sich wesentlich auf Geständnisse und Aussagen gestützt, die im Laufe des Verfahrens verändert oder später widerrufen worden seien. Nach Darstellung des Anwalts sollen neue Beweismittel vorliegen, darunter Unterlagen, eine Zeugenerklärung und ein Sachverständigengutachten.

Ob diese Angaben ausreichen, um das rechtskräftig abgeschlossene Verfahren tatsächlich wieder aufzunehmen, ist offen. Die rechtlichen Hürden für eine Wiederaufnahme sind hoch. Zunächst muss das Gericht prüfen, ob die vorgelegten Beweismittel neu, erheblich und geeignet sind, die frühere Entscheidung infrage zu stellen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnte es zu einer erneuten gerichtlichen Aufarbeitung kommen.

Für Solingen ist die Entwicklung besonders sensibel. Der Brandanschlag ist bis heute tief in der Stadtgeschichte verankert. Viele Menschen verbinden mit dem 29. Mai 1993 nicht nur die Erinnerung an die fünf Opfer, sondern auch die Auseinandersetzung mit Rassismus, Rechtsextremismus und dem gesellschaftlichen Klima der frühen 1990er Jahre. Damals kam es in Deutschland zu mehreren rassistischen Gewalttaten und Angriffen, unter anderem in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen.

Eine zentrale Stimme der Versöhnung wurde nach dem Anschlag Mevlüde Genç. Trotz des unermesslichen Verlustes rief sie immer wieder zu Frieden, Verständigung und einem respektvollen Miteinander auf. Für ihr Engagement wurde sie unter anderem mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Mevlüde Genç starb im Oktober 2022 im Alter von 79 Jahren. Ihr Name steht bis heute für Menschlichkeit, Würde und die klare Absage an Hass.

In Solingen erinnern mehrere Orte an die Opfer und an das Leid der Familie Genç. Dazu gehören Gedenkorte, Stelen und der Mevlüde-Genç-Platz in der Nähe des Rathauses. Auch die Mevlüde-Genç-Medaille des Landes Nordrhein-Westfalen hält ihr Vermächtnis wach und würdigt Menschen, die sich für Toleranz, Versöhnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen.

Der aktuelle Wiederaufnahmeantrag ändert zunächst nichts am rechtskräftigen Urteil von 1995. Er eröffnet aber eine neue juristische Prüfung eines Falls, der Solingen seit mehr als 33 Jahren prägt. Für die Opferfamilie, die Stadtgesellschaft und die Erinnerungskultur bleibt der Umgang mit dieser Entwicklung eine besonders sensible Aufgabe.

Klar ist: Die Erinnerung an Gürsün İnce, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç bleibt unabhängig vom weiteren juristischen Verlauf bestehen. Der Brandanschlag von Solingen bleibt Mahnung und Auftrag zugleich: Rassismus, Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit dürfen niemals relativiert, verharmlost oder vergessen werden.

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